Mittwoch, 14. März 2018

Mittelrheinbrücke - Politik grotesk

Ich nenne das Ergebnis "Politik grotesk": Die Regierungsparteien der Landesregierung vereinbaren im Koalitionsvertrag die Planungen für eine Mittelrheinbrücke wieder aufzunehmen und die Planungen in die Entwicklung eines regionalen Mobilitätskonzepts einzubinden. Dieses Mobilitätskonzept klärt die Einstufung der Brücke: Nah- oder Fernverkehr oder überflüssig.

Dass dieses Mobilitätskonzept dringend erforderlich ist, ergibt sich auch aus den Stellungnahmen von Landesrechnungshof und wissenschaftlichem Dienst des Landtags. Die bestätigen, dass alle Zahlen in den bisher zur Brücke vorgelegten Gutachten nicht nachzuvollziehen und deshalb nicht zu verwenden sind.

Landrat Bröhr und viele Gutachten sagen klar: Fernverkehr. Der hat im Welterbe Oberes Mittelrheintal aber nichts zu suchen.

Jetzt beschließt der Kreistag Rhein-Hunsrück, die Brücke nicht in das Kreis-Straßenprogramm aufzunehmen, dafür aber mit der Raumordnung zu beginnen. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn).

Kurz: Jetzt wird geprüft, ob eine Brücke in den Raum passt, von der nicht klar ist ob sie benötigt wird und wer sie benötigt und wer sie bezahlt. Landrat Bröhr dazu: „Ich möchte nicht, dass meine Kindergärten und Schulen schlecht ausgestattet sind, nur weil wir dieses Ding an der Backe haben“. Aber: Zustimmung zur Raumordnung und Zustimmung zur Ausgabe von bis zu 100.000 € dafür.

Insgesamt wird das ROV knapp eine Mio. € kosten. Allein mit dem Geld ließe sich ein wunderbarer Fährverkehr aufbauen und die Menschen kämen komfortabel über den Rhein.

Auszug Protokoll der Kreistagssitzung RHK vom 12.3.18.

Top 4 - öffentlich

Aufnahme der Mittelrheinbrücke in das Kreisstraßenbauprogramm mit dem Ziel der Realisierung des Bauwerks in der Straßenbaulastträgerschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Kurzbeschluss vom 12.03.2018 Der Kreistag lehnt die Aufnahme einer kommunalen Mittelrheinbrücke in das Kreistraßenbauprogramm einstimmig ab.

Top 5 - öffentlich

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Freie Wähler Rhein-Hunsrück e.V. und FDP „Einleiten eines Raumordnungsverfahrens zum Bau der Mittelrheinbrücke“.

Kurzbeschluss vom 12.03.2018 Der Kreistag beschließt folgenden abgeänderten Antrag:

  1. Der Rhein-Hunsrück-Kreis begrüßt grundsätzlich das Einleiten eines Raumordnungsverfahrens zum Bau einer Mittelrheinbrücke bei St. Goar.
  2. Der Rhein-Hunsrück-Kreis erklärt seine Bereitschaft zu einer gemeinsamen Antragstellung zur Eröffnung des Raumordnungsverfahrens zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz und dem Rhein-Lahn-Kreis. Diese Bereitschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises zur gemeinsamen Antragstellung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unabhängig von der damit nicht präjudizierten Frage der Trägerschaft der Straßenbaulast der Mittelrheinbrücke.
  3. Der Rhein-Hunsrück-Kreis beteiligt sich als einer der Antragsteller des Raumordnungsverfahrens an den dortigen Verfahrenskosten falls erforderlich mit bis zu 100.000 EUR. Die im Haushalt 2018 hierfür eingestellten Mittel werden freigegeben.
  4. Entscheidungen zum weitergehenden Vorgehen des Rhein-Hunsrück-Kreises, insbesondere nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens, bleiben einer Entscheidung des Kreistages vorbehalten.

BI Rheinpassagen