Freitag, 22. April 2016

Mittelrheinbrücke
Leserbrief Rolf Daum - 2016-04-19

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Die Planung der Mittelrheinbrücke steht voraussichtlich im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung

"Länder sollen Brücke finanzieren"

Die Stellungnahmen der regionalen Politiker zeigen eine große Euphorie. Ich möchte lediglich auf einen Kommentar des Bürgermeisters von Boppard eingehen, der fordert: "Wir sollten jetzt zügig das Planfeststellungsverfahren in Gang setzen." Ihm müsste bekannt sein, dass zunächst ein Raumordnungsverfahren, das noch nicht eingeleitet wurde, erforderlich ist. Danach schließen sich alle weiteren Verfahren des Baurechtes an. Das Raumordnungsverfahren muss alle möglichen Auswirkunqen im (Unesco-Welterbegebiet) von Rüdesheim/Bingen bis Koblenz erfassen. Alle bisherigen Gutachten bewerten lediglich das Rheintal zwischen Koblenz und Kaub, obwohl eine Brücke Wellmich/Fellen erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Rheintal von Koblenz bis Rüdesheim hat. All diese Verfahren verursachen erhebliche Kosten und müssten nach meinem Rechtsempfinden von Rheinland-Pfalz und Hessen in Auftrag gegeben werden.

Nach derzeitigem Verkehrsrecht wäre eine Brücke, die mindestens drei Bundes- und drei Landesstraßen in unmittelbarer Nähe verbindet, von überregionaler Bedeutung und dürfte nicht in der Trägerschaft der Kreise gebaut und finanziert werden. Sie wäre, so die Aussage der Gutachter, eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für die gesamte Mittelrheinregion. Daher wäre es zunächst wichtig, dass Rheinland-Pfalz bei einer Prognose von circa 7000 Fahrzeugen, davon 400 Lkw, eine Brücke, an welchem Standort auch immer zwischen Koblenz und Mainz, als Landesstraße deklariert. Sie wäre auch eine Verbindung zwischen der Bäderstraße B 260 und der Hunsrückhöhenstraße B 327 sowie zur A 61. Die Kreise dürfen eine solche Verkehrsverbindung, die von überregionaler Bedeutung und eine neue Verbindung für einen zunehmenden Durchgangsverkehr wäre, bei Baubeginn frühestens 2025 und Kosten von 80 bis 90 Millionen Euro nicht finanzieren. Dies müsste die Kommunalaufsicht (ADD) untersagen. Dies sollte den Landräten und Bürgermeistern bekannt sein.

Bisher hat die Landesregierung die Trägerschaft abgelehnt. Begründung: "Die Kommunen fordern die Brücke." Aber eine Kreisstraße mit einer Verkehrsbelastung von circa 7000 Fahrzeugen gibt es sicher in keiner Region unseres Landes. Dies widerspricht auch den Vorgaben des Landesstraßengesetzes. Wenn eine Landesregierung meint, eine Mittelrheinbrücke ist zur Strukturförderung notwendiq, dann sollte das Land diese Brücke als Landesstraße bauen und finanzieren und die Kosten nicht den Kommunen aufbürden. In dieser Frage fehlt bisher die Entscheidung der Landesregierung.