Mittwoch, 24. August 2011

UNESCO stellt kritische Fragen zur Mittelrheinbrücke

PM Aktionsbündnis Welterbe Oberes Mittelrheintal

Das UNSCO Welterbekomitee hat in seiner jüngsten Sitzung wichtige Hinweise für die Planung der Rheinbrücke im Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal gegeben und Auflagen erteilt. Anlass dazu war die Vorlage eines Berichtes der Landesregierung vom 20. Januar 2011 über den Stand der Gesamtplanung. Dies teilt das Aktionsbündnis Welterbe Oberes Mittelrheintal mit, dem der entsprechende Beschluss des Komitees vorliegt. Danach hat sich das Komitee, wie zu erwarten, nicht mit der abschließenden Beurteilung der Vereinbarkeit einer Brücke mit dem Welterbecharakter des Mittelrheintals befasst. Es hat jedoch zahlreiche Gesichtspunkte aufgezeigt, die bei der abschließenden Entscheidung eine wichtige Rolle spielen werden.

So weist es z. B. nochmals darauf hin, dass der zu erstellende Gesamtplan für das Welterbegebiet den Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung bilden und „beschreiben sollte, wie eine Brücke mit einer nachhaltigen Entwicklung der außergewöhnlichen Bedeutung der Kulturlandschaft für die Welt vereinbar sein könnte“. Die bisherigen Angaben dazu reichen offenbar nicht aus.

Das Komitee „erinnert“ dann daran, dass bei den Bewertungen der zusätzliche Verkehr ein Schwerpunkt ist und zu “zusätzlicher Umweltbelastung und Lärmbelästigung führen“ würde. Es sei, so heißt es, „zur Zeit nicht klar zu erkennen, wie eine Brücke der Kulturlandschaft nicht schweren Schaden zufügen sollte“.

Das Komitee weist weiter darauf hin, dass die Brücke „nur eine von vielen Optionen“ sei, die zu berücksichtigen sind. Und schließlich wird eindeutig festgelegt, dass mit den Planungen für die Brücke erst begonnen werden darf, wenn der „Gesamtplan“ für das Welterbegebiet, der auch die Brücke als solche umfasst, durch das Komitee genehmigt ist. Vorher darf also auch kein Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Damit ist klargestellt, dass der Beschluss des Komitees von 2010 noch keine vorläufige Anerkennung der Brücke enthielt, wie es die frühere Landesregierung immer wieder darstellte.

Zu dem Gesamtplan (Masterplan), den die Landesregierung nunmehr überarbeiten muss, wird das Aktionsbündnis seine Vorstellungen einbringen und die Erstellung des Planes begleiten. Ob und wie die Landesregierung allerdings das Projekt Brücke der UNESCO gegenüber weiter behandeln wird, ist nicht bekannt. Denn zunächst hat sie einmal beschlossen, es zurückzustellen.

Die Weiterentwicklung des Fährverkehrs, deren Untersuchung die Landesregierung zugesagt hat, wird das Aktionsbündnis unterstützen. Es sieht darin eine der von der UNESCO angesprochenen Optionen, die zu einer Verbesserung der Rheinquerung führen, und zwar in verhältnismäßig kurzer Zeit.